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Hintergründe
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Legitimität und Einsatz von Streubomben durch die IDF

4. September 2006

1. Legalität von Streubomben

Sowohl internationales Recht als auch die akzeptierte Praxis verbieten nicht den Einsatz von Waffen der Gattung, die allgemein als "cluster bombs" (Streubomben) bezeichnet werden. Deshalb sollte man in der Diskussion über die Anwendung solcher Waffen durch die israelische Armee das Hauptaugenmerk auf die Frage der Anwendungsmethode lenken, nicht auf die Frage der Legitimität.

Ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (2002) über "explosive sub-munitions", also jener Kategorie, zu der Streubomben gehören, stellt fest, dass diese Waffen von 56 Staaten eingelagert werden und bisher von mindestens neun Staaten zum Einsatz gebracht wurden (darunter USA, Grossbritannien, Russland und Israel). Es gibt 208 Typen von sub-munitions, die von 33 Staaten hergestellt werden. Die USA benutzten im Golfkrieg Streubomben, und auch die NATO setzte Streubomben in Serbien und Kosovo ein.

Unterstützer des Gebrauchs von Streubomben argumentieren sogar, dass diese Waffe in den meisten Fällen weniger Schaden anrichtet als eine gewöhnliche Bombe von 250-1.000kg.

2. Legale Nutzung

Es versteht sich von selbst, dass jede Anwendung von Waffen in bewaffneten Auseinandersetzungen und beim Einsatz auf legitime Ziele (Prinzip der Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Zivilisten) mit dem internationalen Kriegsrecht, Vermeidung vorsätzlicher Angriffe auf Zivilisten, Prinzip der Verhältnismässigkeit und Notwendigkeit der angemessenen Sorge in Einklang stehen muss. Ausserdem ist es verboten, Waffen zu benutzen, die überflüssigen Schaden oder unnötiges Leid anrichten sowie Waffen, die schon von der Natur der Sache her ausscheiden.

Wenn man die Legitimität eines Angriffs auf ein legitimes militärisches Ziel untersucht, könnten auch weitere Parameter untersucht werden wie zum Beispiel das Ausmass der Kollateralschäden für die Zivilbevölkerung im Umfeld des Zieles sowie der militärische Vorteil beim Angriff auf das Ziel. Die Balance zwischen beiden bestimmt die Legalität des gesamten Angriffs.

3. Israels Anwendung von Waffen in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht

Diese Erwägungen über die Einhaltung internationaler Normen charakterisierten in höchstem Masse die Operationen der israelischen Verteidigungsstreifkräfte (IDF) im Libanon, bei denen unermüdliche Anstrengungen unternommen wurden, um sicherzustellen, dass diese Normen in vollständiger Übereinstimmung mit dem internationalen Recht ausgeführt werden, sowohl im Hinblick auf die Methode als auch auf die Waffen.

Operationen der IDF richten sich nur gegen legitime militärische Ziele (die Terroristen selbst; die Stellungen, von denen Israel angegriffen wurde; Einrichtungen, die den Terroristen dienen; Objekte, die dem Feind einen direkten Kampfvorteil verschaffen).

Die IDF greift nicht vorsätzlich Zivilisten. Sie unternimmt Schritte, um jeden Kollateralschaden durch Warnungen vor einer Aktion zu minimieren, selbst wenn es auf Kosten des Überraschungsmomentes geht. Diese Massnahme, die das internationale Recht nicht vorschreibt, hat sich in der Praxis bewährt, und der Schaden an Zivilisten konnte verringert werden.

4. Hisbollah nutzt Zivilsten als Schutzschild

In dieser Angelegenheit tritt ganz klar der wesentliche Unterschied zwischen der IDF und einer Terrororganisation wie der Hisbollah zutage. Die Hisbollah nutzt Israels humane Praxis in zynischer Weise aus, in dem sie vorsätzlich aus zivilen Gebieten heraus agiert und auf diese Weise Zivilisten als Schutzschilde benutzt, indem sie Raketen in Wohnhäusern lagert und sogar von dort abschiesst.

Das internationale Recht hat den Gebrauch von menschlichen Schultzschilden geächtet. Ein terroristisches Gebilde, das sich unter der Zivilbevölkerung versteckt, geniesst keine Immunität gegen einen Angriff.

5. Entschärfung von Blindgängern

Nach Ende der Kampfhandlungen stellt sich auf beiden Seiten die Frage über Blindgänger, die in der Kampfzone zurückgelassen wurden. Zum Beispiel sind noch viele Sprengkörper, die die Hisbollah auf die Bevölkerungszentren in Nord-Israel abgefeuert hat, nicht detoniert. Die israelischen Behörden für die Zivilverteidigung sind demzufolge sehr bemüht, diese Waffen zu lokalisieren und zu entschärfen, um israelische Zivilisten vor weiterem Schaden zu schützen. In gleicher Weise achtet Israel den Schutz libanesischer Zivilisten: Unmittelbar nach dem Waffenstillstand übergab die IDF der UNIFIL Karten, die über die mögliche Position von Blindgängern Aufschluss gibt, um den internationalen Versuch, diese Gebiete zu reinigen und Schaden an der Bevölkerung zu vermeiden, zu unterstützen. Ausserdem verteilte die IDF unmittelbar nach dem Waffenstillstand Warnungen an die Bewohner in den Kampfzonen und empfahl, einige Tage vor ihrer Heimkehr in den Süden zu warten, bis die UNIFIL-Truppen dort ihre Stellungen bezogen haben und das Gebiet von Blindgängern bereinigt wurde.

(IDF, 4.9.)

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