Regierungserklärung vom 17. September 2006
(Kommuniziert durch den Kabinettssekretär)
Auf der wöchentlichen Kabinettssitzung am Sonntag, 17. September 2006, hat die Regierung wie folgt entschieden:
1.) Das Kabinett entschied:
A. Der Ministerpräsident und der Verteidigungsminister werden mit der Berufung einer Regierungs-Untersuchungskommission, in Einklang mit Artikel 8A des Gesetzes zur Regierung aus dem Jahr 2001, betraut (nachstehend: die Kommission).
B. Die Zusammensetzung der Kommission ist wie folgt:
Dr. Eliyahu Winograd, Richter a.D. (Vorsitzender)
Prof. Ruth Gavison
Menachem Einan (Generalmajor a.D.)
Dr. Haim Nadel (Generalmajor a.D.)
C. Die Kommission wird eine Bandbreite von Aspekten hinsichtlich des politischen Echelons und des Sicherheitsapparates während der Operation im Norden, die am 12. Juli 2006 begann, untersuchen und Schlussfolgerungen und Empfehlungen weiterleiten.
Die folgenden Angelegenheiten werden untersucht:
Das politische System:
Die Kommission wird das Vorgehen des politischen Echelons hinsichtlich dessen Führung der Kampagne im Norden von einem politischen, militärischen und zivilen Standpunkt aus untersuchen und Ergebnisse und Schlussfolgerungen beschliessen.
Die Kommission wird ausserdem den Grad der Bereitschaft und Vorbereitung des politischen Echelons hin zu den Kämpfen mit der Hisbollah und den entstandenen Bedrohungsszenarien durch die Stationierung der Hisbollah entlang der Nordgrenze betrachten, wenn die Kommission dies für notwendig erachtet.
Der Sicherheitsapparat:
Die Kommission wird die Bereitschaft und das Management der Sicherheitsapparate bezüglich der Kampagne im Norden in folgenden Bereichen untersuchen und Ergebnisse und Schlussfolgerungen beschliessen:
-Bereitschaft und Vorbereitung des Sicherheitsapparates vis-a-vis der Bedrohung vom Libanon ausgehend: inklusive der Bereitschaft der Nachrichtendienste, Truppenaufbau und der Vorbereitung hinsichtlich verschiedener Bedrohungsszenarien.
-Handhabung der Kämpfe, die Führung der Truppen inklusive der Zivilverteidigung, sowie das Nachschub- und Logistik-System während der Kämpfe inklusive des Entscheidungsprozesses von der Entführung der Soldaten am 12. Juli bis hin zum Beginn der Waffenruhe am 14. August 2006.
D. Die Kommission wird ihre Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung der zukünftigen Entscheidungsfindungsprozesse des politischen Echelons und des Sicherheitsapparates präsentieren.
E. Aufgrund der unerlässlichen Bedeutung für eine umgehende Bereitschaft und verfrühter Schlussfolgerungen über die existierenden Bedrohungsszenarien, denen sich der Staat Israel ausgesetzt sieht, wird die Kommission gebeten, ihre Berichte so schnell wie möglich anzufertigen. Wenn von der Kommission gewünscht, kann diese vorläufige Berichte und Teilberichte veröffentlichen, wenn die Implementierung von deren Empfehlungen und Schlussfolgerungen als besonders wichtig erachtet werden.
F. Die Kommission wird ihre (Teil-) Berichte dem Ministerpräsidenten und dem Verteidigungsminister übergeben, die diese dem Kabinett vorlegen werden. Die (Teil-) Berichte werden öffentlich publiziert; die Kommission wird Instruktionen hinsichtlich der Publizierung, im Einklang mit den Prinzipien des Gesetzes für Untersuchungskommissionen von 1968, beschliessen.
G. Die Kommission wird über die Tagespunkte der Untersuchungsgegenstände entscheiden. Die Treffen der Kommission werden je nach Beschlusslage öffentlich oder geschlossen abgehalten. Es wird keine öffentlichen Aussprachen geben, falls dies die Sicherheit des Landes, seine internationalen Beziehungen oder andere Gründe riskiert.
H. Nach Abschluss der Arbeit wird die Kommission die Protokolle der Diskussionen und anderes Material dem Staatsarchiv anvertrauen.
I. Wenn von der Kommission angefordert, müssen der Ministerpräsident, die Mitglieder der Regierung, Staatsangestellte, das Personal der Armee sowie aller anderen Bereiche des Sicherheitsapparates zur Zeugenaussage zur Verfügung stehen sowie alle Informationen und Dokumente präsentieren, die von der Kommission erfragt werden.
J. Die Kommission kann Personal zur Assistenz engagieren, das qualifiziert ist, das Material zu sammeln, welches für die Arbeit des Ausschusses notwendig ist.
K. Das Finanzministerium wird der Kommission einen Haushalt zur Verfügung stellen, um entsprechend der Notwendigkeit, Assistenten anstellen zu können. Zusätzlich werden die Büros des Ministerpräsidenten und des Kabinettssekretärs alle Mittel zur Verfügung stellen, damit der Ausschuss seine Arbeit durchführen kann.
L. Zur Bestätigung, im Einklang mit dem Artikel 8A des Gesetzes zur Regierung von 2001, wird die Kommission, durch Beschluss des Justizministers, jegliche Autorität einer Untersuchungskommission besitzen, so wie im Gesetz zur Untersuchungskommission von 1968 in den Artikeln 9 bis 11 und 27B festgelegt. Siehe auch: http://www.tinyurl.com/haw75
2.) Ministerpräsident Ehud Olmert verkündete, dass der Minister ohne Geschäftsbereich Meshulam Nahari (Shas) ab sofort als Minister im Finanzministerium für die Bereiche Bildung und Soziale Angelegenheiten, in Abstimmung mit Finanzminister Avraham Hirshinson (Kadima), verantwortlich sein wird.
3.) Die Regierung weist der Behörde für die Abkopplung (SELA) 2,07 Millionen NIS für den Bau von Sportplätzen und Jugendklubs in den Übergangswohnorten der ehemaligen Bewohner Gazas, Yad Binyamin, Amatzia und Ein Tzurim, zu.
4.) Die Regierung entschied, die Abwasseraufbereitungsanlage des Nahal Sorek Kreises auszubauen.
5.) Das Kabinett diskutierte Pläne zur Schaffung von Arbeitsplätzen für die ehemaligen Bewohner von Gaza und des nördlichen Westjordanlandes in Yad Binyamin. Dem Regionalkreis Nahal Sorek werden dafür 1.5 Millionen NIS zum Aufbau von Kleingewerbe zur Verfügung gestellt.
6.) In Anlehnung an vorherige Entscheidungen zum Bau von permanenten Wohnstätten in Yesodot, entschied das Kabinett 500.000 NIS für die Anlegung von landwirtschaftlichen Flächen für 40 evakuierte Familien zur Verfügung zu stellen.
7.) Ministerpräsident Ehud Olmert übermittelte seine Grüsse zum Neuen Jahr (Rosh HaShana) den Ministern und deren Familien. Im Namen der Regierung übermittelte der Ministerpräsident ähnliche Neujahrsgrüsse an alle Bewohner des Staates Israel – Zivilisten und Soldaten – für ein friedliches, erfolgreiches und gesundes neues Jahr.
(PMO, 17.9.)
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IDF beschlagnahmt Terror-Gelder in der Westbank, verhaftet Geldwechsler
Mitteilung des IDF Spokesperson, 19. September 2006
Im Rahmen der Massnahmen gegen die Finanzquellen des Terrors haben Sicherheitskräfte der Israel Defense Forces (IDF), Israel Security Agency (ISA), der Zivilverwaltung und der Israelischen Polizei in der Nacht (18./19.9.06) eine Reihe von Operationen in der Westbank durchgeführt. Während der Einsätze durchsuchten Soldaten die Häuser und Büros von 13 Geldwechslern in Jenin, Nablus, Tulkarem und Ramallah, die der Überweisung von Geldern verdächtigt werden, die zur Finanzierung von Terroraktivitäten bestimmt sind. Im Laufe der Operation konfiszierten die Soldaten 5 Millionen NIS und rund 170.000 Dinare, ausserdem zahlreiche Beweisdokumente. Zwei Geldwechsler wurden festgenommen.
Ziel der Operation war die Konfiszierung von Geldern die an Terrororganisationen weitergeleitet werden sowie Akten, die diese Überweisungen belegen. Die Geldwechsler, nach denen gefahndet wird, sind am Finanztransfer von den Hauptbüros der Hamas, Islamischer Jihad und Hisbollah in Syrien und Libanon an die Infrastrukturen der Organisationen in der Westbank und im Gazastreifen beteiligt. Die Gelder, die hauptsächlich aus dem Iran kommen, finanzieren die Planung und Ausführung von Terrorattentaten, die Bereitstellung von Waffen und Sprechstoff, Ausbildung zum Terrorismus, Bau von Sprengstoffgürteln und Autobomben, Produktion und Abschuss von Qassam-Raketen und weiteres.
Bereits in den vergangenen Wochen haben Soldaten der IDF zwei Geldwechsler in der Westbank festgenommen, die in die Finanzierung des Terrors verwickelt sind:
- Iman Haris Mahmad Sayid, 42, wohnhaft in Nablus. Sayid wurde am 17. Juli 2006 festgenommen. Den Ermittlern erklärte er, dass er Summen von bis zu Zehntausend Dollar von der Hisbollah an Mitglieder der Tanzim-Organisation, die auf der israelischen Fahndungsliste stehen und zu den Al-Aqsa-Märtyrer-Brigaden in Nablus gehören, weiterleitete, darunter an Fadi Kapisha, der kürzlich bei einem Verhaftungsversuch der IDF getötet wurde. Sayid sagte auch, dass er in den Waffenhandel involviert war.
- Amin Abdullah Hader Shahtur, 45, wohnhaft in Bethlehem. Shahtur wurde am 7. August 2006 festgenommen. Den Ermittlern erklärte er, dass er Zehntausende Dinare an Mitglieder der Hamas überwies, sowie an Institutionen der Hamas, die von Israel per Gesetz verboten wurden, nachdem Versuche gescheitert waren, Gelder durch verschiedene Wege über Jordanien weiterzuleiten. Shahtur sagte auch, dass er für verbotene Institutionen der Hamas und des Islamischen Jihads Checks in Bargeld einlöste.
In den vergangenen Jahren haben Terrororganisationen beim Transfer von Millionen von Dollars in die Westbank und in den Gazastreifen verschiedene Methoden entwickelt und grosse Bemühungen unternommen. Eine dieser Methoden ist der Gebrauch von Geldwechslern. Diese unterhalten direkte Kontakte zu anderen Geldwechslern, die mit den Hauptbüros der Terrororganisationen in verschiedenen arabischen Ländern (vor allem Syrien und Libanon) in Verbindung stehen. Die Gelder werden von ausländischen Wechslern an Kollegen in der Westbank und im Gazastreifen überwiesen, von dort gelangen sie an die Terrororganisationen. Die Geldwechsler selbst erhalten für ihre Dienstleistungen hohe Provisionsraten.
Es sollte beachtet werden, dass die Palästinensische Autonomiebehörde selbst kein Kontrollsystem zur Überwachung der Geldwechsler hat, und deshalb gelingt es ihnen, solche Transfers zu tätigen, ohne dafür gesetzlich belangt zu werden.
(IDF, 19.9.)
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