Das Internet bietet einige Möglichkeiten, um Geld zu verdienen. Doch Vorsicht – genau hier lauern etliche Gefahren. Bei Anbietern, die schnell viel Geld versprechen, ohne viel zu arbeiten, sollten Sie Ihren Alarmknopf sofort auf Rot stellen. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, eines gilt immer – Sie müssen dafür arbeiten und manchmal nicht wenig.
Nicht für jeden ist die Internetarbeit das Richtige. Es ist vor allem Durchhaltevermögen und Disziplin gefragt. Auch der Zeitfaktor spielt eine große Rolle. In der Regel arbeiten Sie freiberuflich und können Ihre Zeit frei einteilen. Mit einem Laptop und einer schnellen Internetverbindung können Sie zudem überall arbeiten.
Wenn Sie mit Ihrem Glück Geld verdienen wollen, ist das eine ziemlich wackelige Angelegenheit und im schlimmsten Fall zahlen Sie sogar drauf. Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Sie einige Roulette Tricks beherrschen, ist das noch lange kein Garant für einen Gewinn. Für Juden ist Glücksspiel zwar nicht verboten, aber gerne gesehen wird es trotzdem nicht.
Erstellen Sie einen Blog
Wenn Sie einen Blog starten, dann sollten Sie in gewisser Weise eine Begabung zum Schreiben haben. Nur interessante und gut lesbare Artikel werden auch gelesen. Damit Sie im großen World Wide Web nicht untergehen, müssen Sie Ihren Blog regelmäßig füttern und Texte verfassen. Zudem sollten Sie gute Recherchequalitäten haben. Das alles erfordert viel Arbeit und bringt zu Beginn kein Geld ein. Interessant wird es, wenn Sie viele Besucher auf Ihrem Blog verzeichnen können. Damit bieten Sie eine gute Plattform für Firmen, die Werbeanzeigen schalten wollen. Durch die finanzierten Werbelinks verdienen Sie dann Geld.
Arbeiten Sie als Texter
Wenn Ihnen ein Blog zu aufwendig ist, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Arbeiten Sie doch als Texter. Hierzu gibt es verschiedene Plattformen, auf denen Sie sich zuerst registrieren müssen. In den meisten Fällen verfassen Sie als Erstes einen Probetext. Damit ist zumindest sichergestellt, dass Sie die deutsche Sprache beherrschen. Die Anfangsvergütungen sind ziemlich niedrig, doch wenn Sie kontinuierlich gute Texte abliefern, können Sie sich hocharbeiten. Auftraggeber werden auf Sie aufmerksam und bieten Ihnen eine Direct Order an. Diese Aufträge sind höher vergütet, als wenn Sie Texte aus dem Pool annehmen.
Doch so einfach wie es klingt, ist es nicht. Sie müssen gut lesbare Texte abliefern, die ohne Rechtschreibfehler sind. Zudem ist die Zuverlässigkeit das A und O. Soll heißen, wenn Sie einen Auftrag annehmen, müssen Sie ihn auch fristgerecht abliefern. Eine gute Recherchequalität sollten Sie ebenfalls besitzen.
Verkaufen Sie online
Bei Ihnen zuhause liegen jede Menge gebrauchte Klamotten und Gegenstände? Haben Sie Kleidungsstücke, die fast noch neu und Top in Ordnung sind, aber nie tragen? Verkaufen Sie diese Sachen im Internet. Dazu gibt es ebenfalls verschiedene Plattformen.
Wichtig: machen Sie gute Bilder und beschreiben Sie die Sachen ausführlich und korrekt.
Internetverdienst und die Steuer
Als Texter arbeiten Sie als Freiberufler und wenn Sie verkaufen, könnte Ihnen das als Gewerbe ausgelegt werden.
In Deutschland können Sie neben Ihrem Verdienst steuerfrei noch etwas dazu verdienen. Wenn Sie angestellt sind, beträgt die steuerfreie Einnahme derzeit 410 Euro im Jahr – bei einer selbstständigen Arbeit. Grundsätzlich ist natürlich das Einkommen unter dem Grundfreibetrag steuerfrei. Die Grenze liegt bei Verheirateten bei 17.304 € und bei ledigen Personen 8.652 €.
Für eine Arbeit als Texter brauchen Sie keinen Gewerbeschein, denn hier gelten Sie als Freiberufler. Höhere Einnahmen, die über dem Freibetrag liegen, müssen Sie allerdings bei der Einkommenssteuer angeben. Bei regelmäßigen Verkäufen sollten Sie einen Gewerbeschein bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung beantragen. Für die Einnahmen gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Arbeit als Texter. Das gleiche gilt natürlich, wenn Sie einen Blog besitzen und Werbeeinnahmen verzeichnen.
Freiberufler und Gewerbetreibende sind verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterzuleiten. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie sich als Kleinunternehmer eintragen lassen. Der Gewinn darf dabei 17.500 € nicht übersteigen.